buttermakers
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Buttermakers GmbH

Amtsgericht Düsseldorf – HR B 35113
Geschäftsführer:
Marko Seidensticker, Frank Reichert
(fortan Buttermakers genannt)


1. Allgemeines

a) Die folgenden Allgemeinen Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Angebote und
Verträge über unsere Lieferungen und Leistungen (insbesondere Planungs-,
Konstruktions-, Montagearbeiten und Programmzusammenstellungen) und finden
auch für alle künftigen Geschäfte mit uns Anwendung. Soweit im Zusammenhang
mit einem Vertrag und seiner Durchführung eine Vermietung stattfindet, gelten
hierfür zusätzlich unsere Allgemeinen Mietbedingungen und, sofern es sich um
Leistungen im Rahmen eines Eventvertrages handelt, unsere Allgemeinen
Bedingungen für Eventleistungen.
b) Von diesen Allgemeinen Bedingungen abweichende Vereinbarungen,
insbesondere, wenn diese durch unsere Angestellten oder Vertreter getroffen
werden, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich
widersprochen.
c) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet werden. Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit unserer
Auftragsbestätigung zustande.


2. Preise, Termine, Teillieferungen, höhere Gewalt
a) Es gelten unsere am Liefer- und Leistungstag gültigen allgemeinen Listenpreise
ausschließlich Verpackung, Transport, Versicherung und etwaiger Montagekosten.
b) Liefer- und Leistungstermine gelten nur annähernd und sind für uns unverbindlich.
Im Falle unseres Liefer- und Leistungsverzuges hat uns der Kunde eine
angemessene Nachfrist von 6 Wochen zu setzen.
c) Wir behalten uns das Recht auf Teillieferung und Teilleistungen vor. Derartige
Teillieferungen und Teilleistungen werden gesondert abgewickelt und abgerechnet.
d) Krieg, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs- und
Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand – auch, soweit sie die
Durchführung des betroffenen Geschäfts auf absehbare Zeit unwirtschaftlich
machen – sowie alle Fälle höherer Gewalt, auch bei unseren Lieferanten, befreien
uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der
Verpflichtung zur Lieferung und Leistung. Solche Ereignisse berechtigen uns, von
dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Kunde ein Recht
auf Schadensersatz hat.

3. Versand, Verpackung, Versicherung
a) Lieferungen erfolgen nur in Standard-Verpackungen. Der Gefahrübergang auf den
Kunden erfolgt mit Übergabe der Waren durch uns an das Transportunternehmen
oder beim Verladen auf eigene Fahrzeuge zum Zwecke des Transports an den
Kunden. Die Auslieferung erfolgt auch dann auf Gefahr des Kunden, wenn
frachtfreie Lieferung oder Transport mit unseren eigenen Transportmitteln
vereinbart ist. Der Versandweg und die Transportmittel werden von uns bestimmt,
soweit nichts anderes vereinbart ist. Sollte sich der Versand aus Gründen, die der
Kunde zu vertreten hat, verzögern, geht die Gefahr mit dem Tage des Zugangs der
Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
b) Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber
dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgeschriebenen Frist geltend zu
machen. Transport- und sonstige Versicherungen werden von uns nur auf
ausdrücklichen Wunsch des Kunden nur auf dessen Kosten abgeschlossen.

4. Rechnungsstellung, Zahlung
a) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne
Abzug zahlbar.
b) Zur Entgegennahme von Schecks oder Wechseln sind wir nicht verpflichtet. Die
Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt lediglich erfüllungshalber.
c) Kommt der Kunde mit einer ihm obliegenden Zahlung in Verzug, sind wir –
ungeachtet der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens – berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz der
Europäischen Zentralbank zu berechnen.
d) Bei Geschäften mit Kaufleuten sind Zurückbehaltungsrechte ausgeschlossen. Die
Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, soweit nicht mit einer
durch uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufgerechnet
wird.
e) Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, insbesondere bei
Zahlungsrückstand, können wir vorbehaltlich weitergehender Ansprüche auf
weitere Lieferungen und Leistungen Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen
sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen.

5. Gewährleistung, Schadensersatz
a) Der Kunde hat unsere Lieferungen und Leistungen sofort nach Empfang zu
untersuchen und zu überprüfen, insbesondere, einem Funktionstest zu unterziehen
und dabei erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8
Tagen schriftlich spezifiziert, anzuzeigen.
b) Bei berechtigten Beanstandungen werden wir nach unserer Wahl die Ware
umtauschen, sie zurücknehmen und dem Kunden einen Preisnachlass einräumen
und/oder die Ware oder Leistungen nachbessern; erweist sich auch der Umtausch
der Ware oder die Nachbesserung der Ware oder Leistung als erfolglos, werden wir
dem Kunden das Recht auf Wandlung oder Minderung einräumen.
Wird im Falle der Nachbesserung die Versendung des nachzubessernden Gegenstandes
erforderlich oder treten Wegekosten auf, so hat diese der Kunde zu tragen.
c) Wird die von uns gelieferte Ware oder erbrachte Leistung auf Verlangen des
Kunden untersucht und zeigt sich hierbei, dass die Rüge des Kunden offensichtlich
unbegründet war, hat der Kunde die uns hierdurch sowie die durch etwaige
Arbeiten an dem Lieferungs- und Leistungsgegenstand entstandenen
Aufwendungen zu ersetzen.
d) Eine Gewährleistung für nicht im Sinne von Ziffer 5 a) rechtzeitig angezeigter
Mängel ist ausgeschlossen. Durch Verhandlungen über Beanstandungen
verzichten wir nicht auf den Einwand der verspäteten, unzureichenden oder
unbegründeten Mängelrüge. Hat der Kunde an dem Lieferungs- oder
Leistungsgegenstand Arbeiten oder Veränderungen vorgenommen oder
vornehmen lassen, entfällt insoweit ebenfalls eine Gewährleistung.
e) Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen über die Gewährleistung gewähren
wir auf alle Produkte eine Folgegarantie für Material einschließlich aller
Verschließteile für die Dauer von 6 Monaten, auch im Falle des professionellen
Dauereinsatzes der Produkte innerhalb dieser Garantiezeit, wie in Ziffer 56 b)
dieser Allgemeinen Bestimmungen bestimmt ist.
f) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzuges oder Unmöglichkeit sind,
außer im Falle des groben Verschuldens, der Höhe nach auf den Kaufpreis oder
die Vergütung des verzögerten oder ausgebliebenen Teils unserer Lieferung oder
Leistung beschränkt.
g) Soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt für unsere Haftung
Folgendes:
Wir haften – gleich, aus welchem Rechtsgrund – nach den gesetzlichen
Bestimmungen, wenn wir den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht
oder schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben. Im Falle der grob
fahrlässigen Pflichtverletzung durch einen Erfüllungsgehilfen oder der leicht
fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verletzt haben. Im Falle
der grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch einen Erfüllungsgehilfen oder der
leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt. Im Übrigen ist unsere Haftung, insbesondere bei leichter
Fahrlässigkeit, ausgeschlossen, soweit wir nicht nach den Vorschriften des
Produkthaftungsgesetzes zwingend haften.

6. Eigentumsvorbehalt
a) Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, bis alle Zahlungen
aus dem Vertrag bei uns eingegangen sind. Bei laufender Rechnung gilt das
vorbehaltene Eigentum auch als Sicherheit für die Saldoforderung gegen en
Kunden, soweit es sich hierbei um einen Kaufmann handelt.
b) Bei der Verarbeitung unserer Waren durch den Kunden gelten wir als Hersteller
und erwerben Eigentum an den neu entstehenden Sachen. Erfolgt die Verarbeitung
zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des
Rechnungswertes unserer Waren, zudem der anderen Materialien. Ist im Falle der
Verbindung oder Vermischung unserer Waren mit einer Sache des Kunden diese
als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache in dem Verhältnis
des Rechnungswertes unserer Waren zum Rechnungs- oder mangels eines
solchen zum Verkehrswert der Hauptsache auf uns über. Der Kunde gilt in diesen
Fällen als Verwahrer.
c) Der Kunde ist berechtigt, über die in unserem Eigentum stehenden Waren im
ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus
der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt.
d) Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des
Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Kunden die einstweilige
Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Waren zu verlangen.
e) Alle Forderungen aus dem Verkauf oder der Verarbeitung von Waren, an denen
uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Kunde schon jetzt im Umfang unseres
Eigentumsanteils an den verkauften Waren zur Sicherung an uns ab.
f) Auf unser Verlangen hat uns der Kunde alle erforderlichen Auskünfte über den
Bestand der in unserem Eigentum stehenden Waren und über die gemäß Ziffer 6
e) an uns abgetretenen Forderungen zu geben sowie seine Abnehmer von der
Abtretung in Kenntnis zu setzen.
g) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des
Kunden freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %
übersteigt.

7. Audio-visuelle Programme und Aufzeichnungen, Darstellungen, Fotografien
a) Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Freiheit der von uns gefertigten,
überlassenen oder im Zusammenwirken mit dem Kunden hergestellten audiovisuellen
Programme, Tonbandaufzeichnungen, schriftlichen oder bildlichen
Darstellungen, Fotografien oder sonstigen Werken von irgendwelchen Rechten
Dritter.
Werden derartige Rechte von Dritten gegen uns geltend gemacht, ist der Kunde
verpflichtet, uns von derartigen Ansprüchen Dritter freizustellen.
Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, sind wir berechtigt, audio-visuelle Produkte
des Kunden, an deren Herstellung wir mitgewirkt haben, werblich zu verwenden
und/oder öffentlich aufzuführen.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Unwirksamkeit
a) Erfüllungs- und Zahlungsort für uns und den Kunden ist Düsseldorf.
b) Ist der Kunde Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten
aus dem Vertragsverhältnis, auch über dessen Gültigkeit, Düsseldorf oder nach
unserer Wahl der allgemeine Gerichtsstand des Kunden.
c) Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein
oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des
Vertrages nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame
Bestimmung zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am
nächsten kommt.